Aktuelle Hallennutzung

Hier gilt die 2G Plus Regel – genesen oder geimpft und getestet

Ab Samstag, 4. Dezember 2021, wird in Rheinland-Pfalz die „2G-plus-Regel“ ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen.

Hallennutzung:
Nur mit Selbstverpflichtungserklärung (SVE) und einem gültigen negativen PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) erlaubt.

Alternativ:
Testung vor Ort unter gegenseitiger Kontrolle (beobachteter Selbsttest). Füllen Sie das dafür ausliegende Formular aus.
Ein beobachteter Selbsttest ist sowohl für minderjährige als auch für volljährige Personen zulässig.

Ausnahme:
Personen mit Booster-Impfung, Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung.

Die SVE füllen Sie bitte vor Betreten der Tennishalle aus und werfen diese in den dafür vorgesehenen Briefkasten.

Wir bitten um Verständnis, es handelt sich um Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz die wir zu 100% befolgen.

!! Bei Zuwiderhandlung machen Sie sich strafbar !!
Es sind jederzeit Kontrollen durch den Vorstand des TSC und das Ordnungsamt möglich. Bitte halten Sie dafür ihren Impftnachweis und den gültigen Test bereit.

Herzlichen Dank
Der Vorstand